Feuerwehrangehörige und andere Personen können für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz oder für besondere Verdienste um das Brandschutzwesen mit dem Brandschutz-Ehrenzeichen der Sonderstufe ausgezeichnet werden. [ § 2 (3) Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz - BrSchEzG -]
Ehrenzeichen am Bande
des Landesfeuerwehrverbandes M-V
10 Jahre - Ehrenspange
25 Jahre - Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande in Silber
40 Jahre - Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande in Gold
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehren und der anerkannten Werkfeuerwehren (Feuerwehrangehörige) können mit der Ehrenspange, dem Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande in Silber oder in Gold ausgezeichnet werden, wenn sie mindestens 10, 25 oder 40 Jahre lang aktiv in einer Feuerwehr pflichttreu ihren Dienst getan haben. [ § 2 (2) Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz - BrSchEzG -]
Ehrennadel in Silber oder
Ehrennadel in Gold
des Landesfeuerwehrverbandes M-V
Ehrennadel,
Ehrennadel in Silber oder
Ehrennadel in Gold
der Landesjugendfeuerwehr M-V