Nützliches

FwDV

Brandschutz-Ehrenzeichen der Sonderstufe

 Feuerwehrangehörige und andere Personen können für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz oder für besondere Verdienste um das Brandschutzwesen mit dem Brandschutz-Ehrenzeichen der Sonderstufe ausgezeichnet werden. [ § 2 (3) Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz - BrSchEzG -]

Antrag

50-, 60-, 70- oder 80-jähige aktive Dienstzeit

Ehrenzeichen am Bande
des Landesfeuerwehrverbandes M-V

Antrag

10-, 25- oder 40-jährige aktive Dienstzeit

10 Jahre - Ehrenspange

25 Jahre - Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande in Silber

40 Jahre - Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande in Gold

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehren und der anerkannten Werkfeuerwehren (Feuerwehrangehörige) können mit der Ehrenspange, dem Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande in Silber oder in Gold ausgezeichnet werden, wenn sie mindestens 10, 25 oder 40 Jahre lang aktiv in einer Feuerwehr pflichttreu ihren Dienst getan haben. [ § 2 (2) Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz - BrSchEzG -]

Antrag

 

Ehrennadel des LFV M-V

Ehrennadel in Silber   oder
Ehrennadel in Gold
des Landesfeuerwehrverbandes M-V

Antrag

Ehrennadel des LJV M-V

Ehrennadel,  
Ehrennadel in Silber   oder
Ehrennadel in Gold
der Landesjugendfeuerwehr M-V

Antrag